Vorschriftszeichen 229-10 - Taxenstand Anfang, Rechtsaufstellung
Art.nr. VSVZ.10930
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Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues Schild mit einem roten Halteverbotszeichen in der Mitte mit weißer Aufschrift „TAXI“.
An diesem Verkehrsschild befindet sich ein Taxistand. Statt Taxistand wird auch gerne der Begriff Taxenstand gebraucht. Das Schild bedeutet: Für alle anderen Verkehrsteilnehmer herrscht hier Halteverbot. Die Länge des Taxistandes erkennt man an der Anzahl der Taxen oder an entsprechenden aufgestellten Zusatzzeichen sowie Grenzmarkierungen.
Dibond®traffic reflektierende Verkehrsschilder mit einem Alformrahmen
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