Vorschriftszeichen 274-90 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
Art.nr. VSVZ.10938
Art.nr. VSVZ.10938
Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand sind generell Ge- oder Verbote. Rote Schilder mit Zahlen geben in der Regel die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor. HIer handelt es sich um das Tempo-90 Schild.
Das Verbot kann am Streckenende durch die Zeichen 280 (Ende des Überholverbots) oder 278 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) aufgehoben werden.
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