Verkehrszeichen 265 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe
Art.nr. VSVZ.13165
Art.nr. VSVZ.13165
Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes, weißes Schild mit roter Umrandung.
Verbot für alle Fahrzeuge! Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden. Das Schild wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch “Einfahrt verboten” oder “Durchfahrt untersagt” genannt.
Mit einem Zusatzschild wie „Anlieger frei“ können Anwohner oder Besucher und Lieferanten die Straße passieren. Ansonsten herrscht hinter dem Zeichen 250 absolutes Verkehrsverbot. Beim Zeichen 267 ist hingegen nur die Einfahrt untersagt.
Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot.
Dibond®traffic reflektierende Verkehrsschilder mit einem Alformrahmen
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