Vorschriftszeichen 241-20 - Getrennter Rad- und Gehweg
Art.nr. VSVZ.10964
Art.nr. VSVZ.10964
Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit zwei Teilen. Links sieht man Fußgänger als Symbol. Rechts sieht man ein Fahrrad.
Schild mit senkrechtem Strich: Hier müssen Radfahrer und Fußgänger den Weg getrennt nutzen. Hier herrscht Radwegbenutzungspflicht.
Schild mit waagrechtem Strich: Gemeinsamer Gehweg und Radweg – Zeichen 240
Dibond®traffic reflektierende Verkehrsschilder mit einem Alformrahmen
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